Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der "cap interactive GmbH" (nachfolgend kurz cap interactive genannt)
werden Inhalt aller vertraglichen Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen.
1. Allgemein
1.1 Nachstehende "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen.
Abweichende Vorschriften des Vertragspartners widerspricht cap interactive hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden
bedürfen der schriftlichen Form von cap interactive. cap interactive ist jederzeit berechtigt, diese AGB Geschäftsbedingungen
einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten AGB bearbeitet.
1.2 Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht cap interactive darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der
Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden.
Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
1.3 cap interactive stellt Ihnen die von cap interactive angebotenen Dienstleistungen auf der Grundlage der AGB zur
Verfügung. Wenn Sie die Dienstleistung von cap interactive nutzen bzw. cap interactive einen Auftrag erteilen,
erkennen Sie die Geltung dieser AGB an.
2. Urheberschutz und Nutzungsrechte
2.1 Die Bild- und Wortmarke cap interactive ist Eigentum der cap interactive Eventagentur. Die Nutzung dieser Bild-
und Wortmarke ist cap interactive vorbehalten. Die Nennung, Verwendung, Nutzung oder Verfremdung der Bild- und Wortmarke
cap interactive bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung.
2.2 Alle durch cap interactive erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen,
Werke und Layouts sind geistiges Eigentum von cap interactive.
2.3 Die von der cap interactive erstellten Werke sind ausschließlich für den Vertragspartner bestimmt. Die Bearbeitung,
Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung ist nur mit Einverständnis von cap interactive als Urheberin
zulässig. Die Ausführung ihrer Konzeptarbeit ist allein cap interactive vorbehalten.
2.4 Sollte es nicht zur Auftragserteilung an die cap interactive kommen, ist der Auftraggeber dieser Werke verpflichtet,
es zu unterlassen, die im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte zu
verwenden.
2.5 Eine weitergehende Nutzung, eine Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette Realisierung der im Rahmen der
Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte bedarf der Zustimmung von cap interactive und
in jedem Fall die vorherigen Einigung über eine angemessene Vergütung.
2.6 cap interactive ist berechtigt, die Produktion auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus
dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung
der zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen und zwar ohne Einschränkung des räumlichen, sachlichen
und zeitlichen Geltungsbereichen.
2.7 Die Vertragsparteien gestatten sich gegenseitig, Pressemitteilungen herauszugeben. cap interactive ist in Publikationen
auf Verlangen als Urheber und durchführende Agentur namentlich zu nennen.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 cap interactive erstellt eine ordnungsgemäße Abrechnung. Alle Preise für Agenturleistungen verstehen sich grundsätzlich
rein netto. Der Gesamtbetrag ist - falls nicht anders vereinbart - zahlbar ohne Abzüge:
· 30 % der Auftragssumme bei Vertragsschluss (bei Neukunden 50%)
· 40 % der Auftragssumme bei Projektstart (bei Neukunden 30%)
· 30 % der Auftragssumme binnen 14 Tagen nach Projektende (bei Neukunden 20%)
3.2 Beim Engagement von Künstlern über die Agentur wird zzgl. die Künstlersozialabgabe auf Künstlerhonorare gemäß dem
von der Künstlersozialkasse festgelegten Sätzen und dem gesetzlichen, in der BRD abzuführenden Mehrwertsteuersatz, auch
wenn dies im Einzelfall nicht gesondert vorgesehen sein sollte, fällig. Sollte eine Mehrwertsteuer an eine andere
staatliche Organisation abzuführen sein, so hat cap interactive Anspruch auf Zahlung dieser Steuer.
3.3 Reisekosten und Spesen werden nach Aufwand abgerechnet. Flüge innerhalb Europas sowie Interkontinental-Flüge
erfolgen in der Economy Class. Bahnreisen erfolgen in der 2. Klasse. Fahrten mit dem PKW werden mit 0,31 EUR/km berechnet.
3.4 Eventuell entstehende GEMA-Gebühren, sowie veranstaltungsbedingte Energie-, Wasser- und Abfallkosten werden
vom Kunden übernommen.
3.5 Auf alle Fremdkosten berechnet cap interactive 15% Agenturhonorar (Handling Fee).
3.6 Alle Aufwendungen und Auslagen von cap interactive, die nicht nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung von cap
interactive zu übernehmen sind, werden nach Aufwand abgerechnet.
3.7 Alle Leistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung erfasst sind, sind auch dann zusätzlich vom Kunden zu vergüten,
wenn cap interactive nicht auf Leistungen Dritter zurückgreift, sondern die jeweilige Leistung durch eigene Mitarbeiter
ausführen lässt. cap interactive ist berechtigt, Arbeiten, die cap interactive im Namen und für Rechnung des Kunden an
Dritte vergeben kann, durch eigene Mitarbeiter auszuführen und alsdann gesondert mit dem Kunden abzurechnen.
3.8 cap interactive ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Mahngebühren und bankübliche Verzugszinsen zu berechnen.
3.9 Beide Parteien sind sich darüber einig, dass Personal, welches über cap interactive vermittelt wurde, nicht
direkt vom Kunden gebucht werden darf. Bei Zuwiderhandlung hat cap interactive das Recht, 5.000,00 € Schadensersatz
pro abgeworbener Person zu verlangen. Dies gilt auch für Personal, welches durch cap interactive an Kunden vermittelt
wurde.
4. Durchführung und Organisation
4.1 Basen jeder Veranstaltungen sind ein durch den Vertragspartner abgenommenes Konzept, eine ausführliche und mit
dem Kunden abgestimmte Leistungsbeschreibung, ein Kostenplan und eine rechtsgültige Beauftragung in Form eines Vertrages.
Die Durchführung und Ausgestaltung einer Veranstaltung erfolgt auf Basis dieser Grundlagen. Wesentliche Veränderungen
werden mit dem Kunden schriftlich abgestimmt.
4.2 cap interactive ist in der Ausgestaltung der Veranstaltung, des Programms und der Auftritte nach Maßgabe des
vereinbarten Ablaufplanes frei. Den künstlerischen Weisungen eines Dritten unterliegt cap interactive nicht.
4.3 Von Seiten des Kunden werden die Ausstellungs- und Veranstaltungsräume an den Auf-, Abbau- und Veranstaltungstagen
Mitarbeitern und Beauftragten von cap interactive für den Aufbau von Messeständen und Bühnenbauten, Installation von
Beleuchtungs- und Beschallungstechnik, sowie für Bühnenproben zugänglich gemacht.
4.4 Der Abschluss aller zur Durchführung dieses Vertrages notwendigen Verträge erfolgt im Namen und im Auftrag des Kunden.
cap interactive wird hierdurch vom Kunden bevollmächtigt, alle Verträge, die zur Durchführung und Erfüllung des Vertrages
notwendig oder zumindest zweckmäßig sind, im Namen des Kunden abzuschließen. cap interactive ist gegenüber Lieferanten,
die vom Kunden mit Leistungen für die Veranstaltung beauftragt wurden, im Interesse und im Namen des Kunden
weisungsberechtigt.
4.5 Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen ganz oder teilweise vereitelt, die der Kunde zu vertreten hat,
so behält cap interactive den Anspruch auf das vereinbarte Honorar. cap interactive wird sich jedoch dasjenige anrechnen
lassen, was sie infolge der Befreiung von der Leistung erspart und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt
oder zu erwerben böswillig unterlässt. Bei Open-Air-Veranstaltungen trägt der Kunde das Wetterrisiko.
4.6 Bei Nichterbringung der Vertragsleistung durch cap interactive oder deren Beauftragte infolge Krankheit oder
höherer Gewalt entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. cap interactive wird die Hinderungsgründe dem Kunden
unverzüglich per Fax oder Telefon anzeigen und auf Anforderung nachweisen (ärztliches Attest etc.).
4.7 Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen vereitelt, die keiner der Vertragspartner zu vertreten hat,
so behält cap interactive den Anspruch auf die bereits fällig gewordenen Honoraranteile gemäß Zahlungsplan.
Für die Leistungen von cap interactive , die nach der zuletzt fällig gewordenen Rate gemäß Zahlungsplan erbracht
wurden, steht cap interactive ein dieser Leistung entsprechender Honoraranteil zu.
5. Haftung
5.1 Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von cap interactive verursacht
worden sind, haftet cap interactive nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, es sei denn, dass zwingende
gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
5.2 Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung, sowie die Haftung in
vollem Umfange für die Sicherheit der Beauftragten und der Ausrüstung von cap interactive trägt der Kunde. cap
interactive übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die durch Besucher verursacht worden sind.
Schwund, Glasbruch und evtl. Kosten, die durch die Beschädigung des Geländes, der Räume oder unterirdischer Leitungen
durch die Installation von Messeständen, Bühnen, Zelten etc. entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
5.3 Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung haftet cap
interactive nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Honorars. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche
gegenüber cap interactive ist damit ausgeschlossen. Bei schuldhafter Vertragsverletzung des Kunden ist cap
interactive nicht verpflichtet, die Veranstaltung durchzuführen.
5.4 cap interactive haftet insbesondere nicht für die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie Mängel
der Leistung von Dritten und deren Beauftragten, ebenso nicht für die Rechtzeitigkeit der Leistung dieser
Personen oder sonstige Leistungsstörungen, die im Rahmen der Vertragsverhältnisse zu diesem Dritten auftreten
können. cap interactive haftet nicht für die Verwirklichung eines Sponsorenkonzeptes. Die vorstehenden
Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen bzw. die
Leistungsstörungen nicht auf Vorsatz und Fahrlässigkeit von cap interactive zurück zu führen sind.
5.5 cap interactive hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und künstlerische Vertretbarkeit der
von cap interactive entwickelten Maßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns eigenverantwortlich
zu prüfen. Eine Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn cap interactive trotz vorgebrachter Bedenken
auf Weisung des Vertragspartners die Maßnahmen dennoch durchführt. In diesem Falle hat der Kunde cap interactive
von Rechten Dritter, die aufgrund dessen gegen cap interactive geltend gemacht werden, freizustellen.
5.6 Soweit cap interactive in Erfüllung dieses Vertrages im Namen des Kunden Verträge mit Dritten abschließt,
beschränkt sich die auftragsgemäße Tätigkeit auf die Auswahl des betreffenden Vertragspartners und den
Abschluss des betreffenden Vertrages unter Wahrung der in diesem Vertrag gesetzten Grenzen. cap interactive
ist insbesondere nicht verpflichtet, die Durchführung solcher Verträge selbst zu überwachen. Derart von cap
interactive beauftragte Dritte sind im Verhältnis von cap interactive zum Kunden nicht Erfüllungsgehilfen
von cap interactive.
6. Sonstiges
6.1 Beide Vertragsparteien sichern sich im Rahmen der Zusammenarbeit Vertraulichkeit zu.
6.2 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, keinem Dritten Auskunft über das vereinbarte Honorar zu geben.
6.3 Bitte informieren Sie cap interactive über alle Verletzungen dieser AGB. cap interactive gewährleistet
hiermit jedoch nicht, dass irgendwelche Maßnahmen ergriffen werden.
6.4 Der Verzicht von cap interactive, ein Recht oder eine Bestimmung dieser AGB auszuüben oder durchzusetzen,
stellt keinen Verzicht auf dieses Recht bzw. die betreffende Bestimmung dar.
6.5 Wird diese AGB in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version
der AGB ausschlaggebend.
6.6 Diese AGB sind nur allgemeine Rahmenbedingungen abgefasst. Weitere Punkte werden bei Vertragsabschluß gesondert
verzeichnet.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Sollte eine einzelne Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit
des Vertrages im übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entspricht.
7.2 Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der
Schriftform.
7.3 Diese Vereinbarung sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
7.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmittelbaren oder mittelbaren
Zusammenhang stehen, ist - soweit zulässig - das Amtsgericht Büdingen bzw. das Landgericht Giessen, unabhängig davon,
wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt.
Nidda, 2008
cap interactive GmbH